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Vertragsbedingungen für einen
Schulaufenthalt an einer ‚High School‘ in Kanada

Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die umfassende Beratung und Betreuung des Jugendlichen und seiner Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Vorbereitung und Durchführung des Schulaufenthaltes in Kanada mit dem Ziel der Förderung des Kulturaustausches über die Grenzen hinweg.

Leistungen
Folgende Leistungen werden erbracht:

  • Individuelle und pädagogisch qualifizierte Beratung und Vermittlung zum High School Jahr
  • Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Public High School Distriktes/Schule
  • Begleitung des Bewerbungsprozesses
  • Hilfestellung bei der Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen, der ‚Study Permit’ Unterlagen, bei der Reiseplanung sowie der für jeden Jugendlichen individuellen Flugbuchung
  • Stellung von Informationsmaterial
  • Hilfestellung bei auftretenden Fragen und Problemen vor und während des Aufenthaltes in Kanada
  • 1-tägiges Vorbereitungstreffen mit Jugendlichen und Eltern

Honorar und Fälligkeiten für einen 5/10-monatigen High School Aufenthalt
1.490,00 EURO (inklusive 19% MwSt. + zahlbar in 3 Teilraten)

  • Abschlag von 50 % bei Unterzeichnung des Vertrages (745,00 Euro)
  • Abschlag von 30 % bei Beendigung des Bewerbungsprozesses  (447,00 Euro)
  • Verbleibende 20% im Monat vor Abreise nach Kanada  (298,00 Euro)

Honorar für einen 5/10-monatigen High School Aufenthalt in einer privaten Boarding School
1590,00 EURO (inklusive 19% MwSt.)

Honorar für Kurzaufenthalte (3 Monate) im High School Bereich 1.200,00 EURO (inklusive 19% MwSt.)

Rücktritt durch Schüler
Der/die Schüler/in beziehungsweise deren Eltern/Sorgeberechtigte können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Sie werden damit von der Verpflichtung zur Leistung des restlichen Honorars frei, es sei denn, die Fälligkeit der Teilzahlung war bereits eingetreten. Bereits geleistetes Honorar kann nicht zurück gefordert werden. Dies gilt nicht, wenn die Leistung zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht fällig war.

Im Falle des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung maßgeblich.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.